THE GOOD STAFF – Agentur für Hostessen, Models, Promoter und Dolmetscher
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur THE GOOD STAFF, nachfolgend „Agentur“ genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“ genannt. Sie finden Anwendung auf alle Vermittlungs-, Buchungs- und sonstigen vertraglichen Beziehungen, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird durch die Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mit Erteilung eines Auftrags oder einer Buchung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.Vertragsgegenstand
Die Agentur vermittelt und überlässt im Rahmen ihrer Tätigkeit Personal aus den Bereichen Hostess-Service, Model, Promotion, Übersetzung sowie vergleichbaren Dienstleistungen. Je nach Einzelfall kann die Agentur als reine Vermittlerin oder als Auftragnehmerin auftreten. Wird das Personal direkt durch den Kunden beauftragt, so entsteht das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Talent. In Fällen, in denen die Agentur selbst als Vertragspartner auftritt, gelten ergänzend die Bestimmungen über Werk- bzw. Dienstleistungsverträge gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Agentur ist berechtigt, Unterauftragnehmer oder Partneragenturen einzuschalten, sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.Pflichten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufträge mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt zu erfüllen und geeignetes Personal für die jeweilige Veranstaltung oder Kampagne auszuwählen. Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich des konkreten Auftretens, der Performance oder des subjektiven Eindrucks des eingesetzten Personals besteht nicht. Die Agentur haftet weder für das tatsächliche Erscheinen des vermittelten Personals noch für dessen Verhalten, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Agentur selbst vorliegt. Die Agentur ist berechtigt, Personen aus triftigem Grund zu ersetzen, sofern die vertraglich geschuldete Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Vermittlung relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Angaben zu Einsatzort, -zeit, -dauer, Art der Tätigkeit, Vergütung sowie besondere Anforderungen an das Personal. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitszeit sowie zur Sicherheit am Einsatzort eingehalten werden. Etwaige behördliche Genehmigungen sind vom Kunden eigenverantwortlich einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, das vermittelte Personal fair zu behandeln und in einem dem Auftrag entsprechenden Rahmen einzusetzen. Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur.Pflichten und Haftung des vermittelten Personals
Das von der Agentur vermittelte oder überlassene Personal erbringt seine Leistung eigenverantwortlich und haftet selbst für schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere bei Nichterscheinen, Verspätung, grober Fahrlässigkeit, Zerstörung fremden Eigentums oder sonstigen Haftpflichtschäden. Die Agentur übernimmt in diesen Fällen keine Ersatzpflicht, sondern unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Klärung der Angelegenheit. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich schriftlich an die Agentur zu melden.Haftung der Agentur
Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und auch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt, Streik, Naturereignisse, technische Störungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.Vergütung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Einsatzbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung, bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden 100 % des vereinbarten Betrags berechnet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Agentur.Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Daten einverstanden. Weiterführende Informationen ergeben sich aus der auf der Website der Agentur veröffentlichten Datenschutzerklärung.Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von der Agentur oder dem vermittelten Personal erstellten oder bereitgestellten Inhalte, Bilder oder sonstigen Medien unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber gestattet. Die Agentur behält sich vor, Aufnahmen, die im Rahmen von Produktionen oder Veranstaltungen entstehen, zu Referenz- oder Werbezwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.Vertraulichkeit und Nichtabwerbung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, kein von der Agentur vermitteltes oder vorgestelltes Personal innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Vorstellung ohne Beteiligung der Agentur direkt oder indirekt zu beschäftigen, zu beauftragen oder anderweitig zu nutzen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche der Agentur.Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.